Ausweispflichtbefreiung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Ausweispflicht befreien lassen. Sie sind dann nicht mehr verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen.
Beschreibung
Sie können sich von der Ausweispflicht – also der Pflicht, einen Personalausweis zu haben - befreien lassen, wenn:
- für Sie ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- Sie sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.