Seite vorlesen Melderegisterauskunft, Erteilung Gruppenauskunft DetailsVoraussetzungen öffentliches innerstaatliches Interesse Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist. DokumenteEs werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.GebührenEs fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.Rechtsgrundlage § 46 Bundesmeldegesetz (BMG) (Öffnet in einem neuen Tab)FristenEs müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.AnsprechpartnerDie Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gebiet die Daten erhoben werden sollen. KontaktOrganisationseinheiten Allgemeine BürgerangelegenheitenZuständige Mitarbeiter/innen Information