Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Was müssen Sie tun?
Sie müssen einen Personal-Ausweis beantragen,
wenn:
- Sie mindestens 12 Jahre alt sind.
- Sie ein Mensch mit Behinderung sind.
Sie müssen:
- Deutsch sein.
- 16 Jahre alt sein.
- in Deutschland wohnen.
- keinen gültigen Reise-Pass haben.
Sie müssen den Antrag außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes machen.
Sie müssen einen wichtigen Grund haben.
Warum Sie den Personal-Ausweis nicht bei der Personalausweis-Behörde beantragen.
Die an Ihrem Haupt-Wohnsitz zuständig ist.
Ausnahme: Der vorläufige Personal-Ausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.