Bei Wiederauffinden des abhanden gekommenen Personalausweises haben Sie die Pflicht, das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden.
Details
Voraussetzungen
Deutsche(r) im sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Mit Hauptwohnsitz in Braunschweig gemeldet
Gebühren
Gebühr: 6,00 EUR Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 6,00 EUR Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises
Gebühr: 6,00 EUR.
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 6,00 EUR.
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises