Seite vorlesen Reisepass Meldung wegen Diebstahl DetailsDokumente Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.Gebühren Es fallen keine Gebühren an.Rechtsgrundlage § 15 Nr. 3 Paßgesetz (PaßG) (Öffnet in einem neuen Tab)Fristen Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.Ansprechpartner Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. KontaktOrganisationseinheiten Allgemeine BürgerangelegenheitenZuständige Mitarbeiter/innen Allgemeine Bürgerangelegenheiten