Seite vorlesen Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden DetailsDokumente wieder gefundener Reisepass Gebühren Es fallen keine Gebühren an.Rechtsgrundlage § 15 Nr. 3 Passgesetz (PaßG) (Öffnet in einem neuen Tab)Fristen Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.Ansprechpartner Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. KontaktOrganisationseinheiten Allgemeine Bürgerangelegenheiten