aktuelles biometrisches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
ggf. bisheriger Reisepass
ggf. Geburtsurkunde
Bei der Erstausstellung oder bei erstmaligem Zuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§ 6 Absatz 1 Passgesetz (PassG)
§ 1 Passverordnung (PassV)
§ 15 Passverordnung (PassV)
Bemerkung
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein
Expresspass
beantragt werden.
Fristen
Geltungsdauer:
für Antragstellende unter 24 Jahre: 6 Jahre
für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre