Sie benötigen sofort einen neuen Reisepass? Dann können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen.
Details
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Gebühren
Die Gebühr für den vorläufigen Reisepass (max. 1 Jahr Gültigkeit) beträgt 26,00 €.
Erfolgt die Ausstellung durch eine unzuständige Behörde beträgt die Gebühr 52,00 €.
Rechtsgrundlage
§ 1 Absatz 2 Nummer 3 Passgesetz (PassG)
§ 6 Absatz 1 Passgesetz (PassG)
Bemerkung
Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Fristen
Geltungsdauer 1 Jahr Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und beträgt höchstens ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.