Wohnsitz, Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Beschreibung
Das Gesetz
Es gibt ein Gesetz. Das Gesetz sagt: Sie wollen in eine andere Stadt umziehen? Dafür müssen Sie sich nicht abmelden.
Ausnahme
Es gibt eine Ausnahme. Die Ausnahme ist: Sie ziehen ins Ausland. Dafür müssen Sie sich abmelden.
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
Sie können sich
- online
- persönlich (ggfls. durch einen Bevollmächtigen/ eine Bevollmächtigte) mit vorheriger Terminvereinbarung
abmelden.