Nebenwohnung, Abmeldung einer
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Beschreibung
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Die Abmeldung kann
- persönlich mit vorheriger Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab)
- online unter Abmeldung Nebenwohnsitz (Öffnet in einem neuen Tab)
vorgenommen werden.