Seite vorlesen Nebenwohnung, Abmeldung einer BeschreibungEine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an. DetailsDokumenteDie Abmeldung kann persönlich (mit vorheriger Terminvereinbarung) online vorgenommen werden.Anträge / FormulareDie erforderlichen Angaben können Sie online mitteilen oder auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.GebührenEs fallen keine Gebühren an.Rechtsgrundlage§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) (Öffnet in einem neuen Tab)FristenDie Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.Was sollte ich noch wissen?Die Abmeldung kann gegenüber der zuständigen Gemeinde des Hauptwohnsitzes oder des Nebenwohnsitzes erklärt werden. KontaktOrganisationseinheiten Allgemeine Bürgerangelegenheiten Downloads / LinksOnlinedienst Hier können Sie die Abmeldung online durchführen (Öffnet in einem neuen Tab)Terminreservierung hier können Sie für die Abmeldung Ihrer Nebenwohnung einen Termin vereinbaren (Öffnet in einem neuen Tab)