
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren
Für die gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis.
1. Vorraussetzung hierfür sind erforderliche Sachkenntnisse und Fähigkeiten.
2. Die erforderliche Zuverlässigkeit der Person muss nachgewiesen werden.
3. Räume und Einrichtungen müssen den gesetzlichen Anforderungen an Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere entsprechen.
Die Erlaubnis kann soweit erforderlich zum Schutz der Tiere unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Mit der Tätigkeit darf erst begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der beabsichtigen Aufnahme der Tatigkeit nach den Anforderungen.
Unterlagen
Schriftlicher Antrag mit Angaben über die
- Art der Tiere,
- Tätigkeit der verantwortlichen Person,
- ggf. die Räume und Einrichtungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind.
Gebühren
Zuständigkeit
Mitarbeiterin, Mitarbeiter
Frau Dr. Tanja Pietrzak |



