Eheschließung für deutsche Staatsangehörige

Die Eheschließung erfolgt zwischen zwei Personen durch eine Standesbeamtin. Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich unerlässlich.

Beschreibung

Im Vorfeld werden im Rahmen der Eheanmeldung die gesetzlichen Ehehindernisse sowie die Anmeldevoraussetzungen geprüft. Anhand der vorzulegenden Unterlagen wird die Ehefähigkeit der Verlobten festgestellt. 

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