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Gebührenübersicht des Standesamtes

Die vom Standesbeamten zu erhebenden Gebühren sind seit dem 01.01.2009 nach Maßgabe von Landesrecht zu erheben und somit von Bundesland zu Bundesland verschieden. 

Eheschließung:

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

 - wenn die Beteiligten deutsche Staatsangehörige sind

   40,00 Euro

 - wenn ausländisches (Personenstands-)Recht zu beachten ist

   80,00 Euro

Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung

   25,00 Euro

Anmeldung zur Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft

 - wenn die Beteiligten deutsche Staatsangehörige sind

   40,00 Euro

 - wenn ausländisches (Personenstands-)Recht zu beachten ist

   80,00 Euro


Für die eigentliche Beurkundung der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft durch den Standesbeamten wird keine Gebühr erhoben. Ausnahme:
Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft 

 - vor einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt

   25,00 Euro

 - außerhalb der normalen Öffnungszeiten (sonnabends)

   80,00 Euro

 - in der jakob-kemenate (zusätzliches Entgelt)

   80,00 Euro

 - im Schloss Richmond (zusätzliches Entgelt)

 220,00 Euro

Stammbücher
Die Preise für Familienstammbücher sind unterschiedlich. Sie richten sich nach der jeweiligen Ausführung, die wir als Angebot vorrätig haben

    
ab 3,00 Euro


Namensangelegenheiten:

Erklärung über die Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen bzw. Lebenspartnerschaftsnamen

   25,00 Euro

Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens bzw. Lebenspartnerschaftsnamens

   25,00 Euro

Wiederannahme eines früher geführten Namens (z. B. Geburtsname)

   25,00 Euro

Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung von Ehegatten bzw. Lebenspartnern

   25,00 Euro

Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung über die Angleichung von Familien- und Vornamen vom ausländischen Heimatrecht an das deutsche Namensrecht (z.B. nach Einbürgerung)

   25,00 Euro

Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung

   10,00 Euro

Namenserteilungen zu einem Kinde

   25,00 Euro


Kirchenaustritt

                                                            HINWEIS: Ab dem 21. Oktober 2011


   24,00 Euro

   25,00 Euro


Ausstellung von Personenstandsurkunden
:

 - Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages/ -registers 

   10,00 Euro

 - Eheurkunde (bisher: Heiratsurkunde) bzw. beglaubigte Abschrift des Heiratseintrages/Eheregisters

   10,00 Euro

 -  Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrages/ -registers 

   10,00 Euro

 - Sterbeurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Sterbeeintrages/ -registers

   10,00 Euro

Jedes weitere Stück (Zweitschrift) der Urkunde, bei gleichzeitiger Beantragung

     5,00 Euro

Auskunft aus einem Personenstandsregistereintrag (z. B. Erfragen der Geburtszeit)

     7,00 Euro


Nachbeurkundung von ausländischen Personenstandsfällen:

Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt

   50,00 Euro

Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe/ begründeten Lebenspartnerschaft

   65,00 Euro

Beurkundung eines im Ausland erfolgten Sterbefalls

   30,00 Euro


Aufenthaltsbescheinigung
zum Zwecke der Eheschließung


     4,80 Euro

 

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E-Mail: stadt@braunschweig.de
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