
Gebührenübersicht des Standesamtes
Die vom Standesbeamten zu erhebenden Gebühren sind seit dem 01.01.2009 nach Maßgabe von Landesrecht zu erheben und somit von Bundesland zu Bundesland verschieden.
|
Eheschließung: Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses |
|
|
- wenn die Beteiligten deutsche Staatsangehörige sind |
40,00 Euro |
|
- wenn ausländisches (Personenstands-)Recht zu beachten ist |
80,00 Euro |
|
Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung |
25,00 Euro |
|
Anmeldung zur Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft |
|
|
- wenn die Beteiligten deutsche Staatsangehörige sind |
40,00 Euro |
|
- wenn ausländisches (Personenstands-)Recht zu beachten ist |
80,00 Euro |
|
|
|
|
- vor einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt |
25,00 Euro |
|
- außerhalb der normalen Öffnungszeiten (sonnabends) |
80,00 Euro |
|
- in der jakob-kemenate (zusätzliches Entgelt) |
80,00 Euro |
|
- im Schloss Richmond (zusätzliches Entgelt) |
220,00 Euro |
|
Stammbücher |
|
|
|
|
|
Erklärung über die Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen bzw. Lebenspartnerschaftsnamen |
25,00 Euro |
|
Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens bzw. Lebenspartnerschaftsnamens |
25,00 Euro |
|
Wiederannahme eines früher geführten Namens (z. B. Geburtsname) |
25,00 Euro |
|
Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung von Ehegatten bzw. Lebenspartnern |
25,00 Euro |
|
Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung über die Angleichung von Familien- und Vornamen vom ausländischen Heimatrecht an das deutsche Namensrecht (z.B. nach Einbürgerung) |
25,00 Euro |
|
Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung |
10,00 Euro |
|
Namenserteilungen zu einem Kinde |
25,00 Euro |
|
HINWEIS: Ab dem 21. Oktober 2011 |
25,00 Euro |
|
|
|
|
- Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages/ -registers |
10,00 Euro |
|
- Eheurkunde (bisher: Heiratsurkunde) bzw. beglaubigte Abschrift des Heiratseintrages/Eheregisters |
10,00 Euro |
|
- Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrages/ -registers |
10,00 Euro |
|
- Sterbeurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Sterbeeintrages/ -registers |
10,00 Euro |
|
Jedes weitere Stück (Zweitschrift) der Urkunde, bei gleichzeitiger Beantragung |
5,00 Euro |
|
Auskunft aus einem Personenstandsregistereintrag (z. B. Erfragen der Geburtszeit) |
7,00 Euro |
|
|
|
|
Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt |
50,00 Euro |
|
Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe/ begründeten Lebenspartnerschaft |
65,00 Euro |
|
Beurkundung eines im Ausland erfolgten Sterbefalls |
30,00 Euro |
|
|
|


