
Kirchenaustritt
Erklärung über den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann ihren Austritt aus einer Kirche persönlich beim Standesamt ihres Hauptwohnsitzes unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises erklären.
Ihre Erklärung über den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nimmt das Standesamt Braunschweig entgegen, sofern Sie in Braunschweig mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Sollten Sie nicht in Braunschweig wohnen, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Standesamt.
Die Erklärung Ihres Kirchenaustrittes zur Niederschrift vor dem Standesbeamten ist nur durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses (bei Vorlage des Reisepasses: mit einer aktuellen Meldebescheinigung) und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Ihre mündliche Austrittserklärung wird öffentlich beglaubigt und von Ihnen unterschrieben. (Entsprechende Vordrucke gibt es nicht.) Eine schriftliche Erklärung durch einen Brief oder eine E-Mail an das Standesamt entspricht nicht der vorgeschriebenen Form und kann daher nicht rechtswirksam entgegengenommen werden. Die Erklärung durch eine/n Bevollmächtigte/n ist nicht möglich.
Der Kirchenaustritt wird sofort mit der Abgabe der Erklärung vor dem Standesbeamten wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.
Der Wiedereintritt in eine Kirche oder Religionsgesellschaft ist beim zuständigen Pfarramt (siehe Downloads) des Wohnortes zu erklären.
Kinder über 14 Jahre erklären ihren Kirchenaustritt selbst, ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Soll der Kirchenaustritt für Kinder unter 14 Jahren erklärt werden, müssen die sorgeberechtigten Eltern den Austritt für ihre Kinder erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, ist eine Einwilligung des anwesenden Kindes notwendig.
Bitte setzen Sie sich vorher telefonisch mit dem Standesamt in Verbindung, damit der Ablauf im speziellen Einzelfall abgesprochen werden kann.
Noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an das Standesamt Braunschweig.
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Unterlagen
Personalausweis/Reisepass
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie sich mit einem Reisepass ausweisen, muss zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vorgelegt werden, da sonst die Anschrift nicht ersichtlich ist.
Gebühren
Die Gebühr für die Entgegennahme einer Erklärung über den Kirchenaustritt beträgt 25,00 Euro. Die Gebühr kann nur in bar gezahlt werden (EC- bzw. Kreditkartenzahlung ist leider nicht möglich).
Hinweise
Damit die Kirchensteuer durch Ihren Arbeitgeber nicht mehr weiter abgeführt wird, sollten Sie Ihre Lohnsteuerkarte entsprechend ändern lassen. Hierzu legen Sie diese zusammen mit der Kirchenaustrittsbescheinigung bei dem für Sie zuständigen Finanzamt vor.
Als Selbstständige/r sollten Sie den Kirchenaustritt dem Steuerberater mitteilen bzw. die Abschrift der Kirchenaustrittserklärung der nächsten Steuererklärung beifügen
Bearbeitungszeit
Zuständigkeit
Mitarbeiterin, Mitarbeiter
| Symbol für eine PersonFrau Eckart, Bettina | – |



