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Lebenspartnerschaft

Sie leben in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft und möchten Ihr Glück besiegeln und den Bund für's Leben schließen?

Damit Sie diesen hoffentlich schönsten Tag in Ihrem Leben schnellstmöglich mit Jubel und Konfettiregen feiern können geben wir Ihnen hier einige Informationen rund um das Thema Lebenspartnerschaft.  

Seit August 2001 besteht in Deutschland nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) die Möglichkeit, dass zwei gleichgeschlechtliche Partnerinnen oder Partner "Ja" zueinander sagen und somit eine eingetragene Lebenspartnerschaft miteinander begründen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Ehe im Sinne des bürgerlichen Rechts, aber um eine vergleichbare Partnerschaft mit nahezu gleichen Rechten und Pflichten. 

Wenn Sie volljährig sind und sich entschlossen haben eine Lebenspartnerschaft zu begründen, müssen Sie diese zunächst anmelden. In Niedersachsen ist hierfür das Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes (bei getrennten Wohnsitzen wahlweise das Standesamt des Wohnsitzes eines der beiden Partner) zuständig. Das Verfahren entspricht dem der Anmeldung zur Eheschließung.
Hierbei geht es vor allem darum zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für Ihren „Bund fürs Leben" gegeben sind.

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E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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