
Namensänderung (behördliche)
Änderung des Vor- oder Familiennamens auf Antrag.
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist dafür gedacht, im Einzelfall eine Unzuträglichkeit im Alltag aufgrund eines Namens zu beseitigen. Sie ist nur einmal im Leben möglich und auch nur dann, wenn ein besonders wichtiger Grund vorliegt. Diese Art der Namensänderung hat Ausnahmecharakter und wird nur in seltenen Fällen genehmigt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Mitarbeitern des Standesamtes.
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Zuständigkeit
Mitarbeiterin, Mitarbeiter
| Symbol für eine PersonFrau Kerlen, Marion | – |
| Symbol für eine PersonFrau Peineke, Ursel | – |



