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Namensänderung (behördliche)

Änderung des Vor- oder Familiennamens auf Antrag.

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist dafür gedacht, im Einzelfall eine Unzuträglichkeit im Alltag aufgrund eines Namens zu beseitigen. Sie ist nur einmal im Leben möglich und auch nur dann, wenn ein besonders wichtiger Grund vorliegt. Diese Art der Namensänderung hat Ausnahmecharakter und wird nur in seltenen Fällen genehmigt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Mitarbeitern des Standesamtes.

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Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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