
Nottrauung
Das Standesamt wird in Fällen dringender Todesgefahr eine unverzügliche Eheschließung ermöglichen.
Im Rahmen einer Nottrauung hat die Standesbeamtin/der Standesbeamte die Möglichkeit, das Verfahren zur Prüfung der Ehefähigkeit (Anmeldung der Eheschließung bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft) abzukürzen. Bitte wenden Sie sich umgehend an das Standesamt, wenn wegen lebensgefährlicher Erkrankung eines Verlobten eine sofortige Eheschließung notwendig wird. In jedem Fall muss durch ein ärztliches Zeugnis bescheinigt werden, dass die Eheschließung nicht aufgeschoben werden kann. Außerdem hat das Standesamt die Geschäftsfähigkeit und die Einsichtsfähigkeit über die Bedeutung der Eheschließung auf Seiten der Verlobten zu prüfen. Eine Eheschließung ist nur möglich, so lange der Erkrankte geschäftsfähig ist. Deshalb zögern Sie bitte nicht, sich so schnell wie möglich mit dem Standesamt in Verbindung zu setzten.
Unterlagen
Die von Ihnen im Falle einer Nottrauung vorzulegenden Unterlagen lassen Sie sich bei der Anmeldung zu machenden Angaben und vorzulegenden Nachweise dienen der Prüfung der Ehefähigkeit und der Ermittlung etwaiger Eheverbote bzw. der Prüfung, ob ein Hindernis nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz besteht. Informieren Sie sich daher rechtzeitig, welche Unterlagen Sie benötigen und gegebenenfalls noch zu beschaffen haben. Welche Nachweise zwei deutsche Partner vorlegen müssen, können Sie unter dem angelegten Link erfahren. Zusätzlich geben Ihnen auch gerne die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Standesamtes Braunschweig Auskunft, welche Nachweise in Ihrem persönlichen Fall erforderlich sind.
Gebühren
Die Gebühren für die Anmeldung der Eheschließung bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft betragen
|
- national: |
40,00 Euro |
|
- international: |
80,00 Euro |


