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Sterbefallbeurkundung

Jeder Sterbefall muss unverzüglich gemeldet werden und wird danach beim Standesamt beurkundet.

Verstirbt eine Person, so ist ihr Tod spätestens am nächsten Werktag mündlich oder schriftlich beim Standesamt anzuzeigen.

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern erfolgt die Anzeige schriftlich über die Krankenhausverwaltung.
Bei so genannten Haussterbefällen (in der Wohnung, im Altenheim) übernimmt meist ein Angestellter des beauftragten Bestattungsunternehmens. Anzeigepflichtig ist aber alternativ

  • der nächste Familienangehörige
  • derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
  • die Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall unterrichtet wurde. 

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Standesamtes Braunschweig (siehe "Downloads/Links").

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass des/der Verstorbenen
  • letzte gültige Personenstandsurkunde des/der Verstorbenen
  • eigenen Ausweis des Anzeigenden
  • Todesbescheinigung (wird teilweise vom Krankenhaus übersandt)

Gebühren

Die Sterbefallbeurkundung ist kostenfrei.

Benötigte Sterbeurkunden werden mit 10,00 Euro für die erste und 5,00 Euro für jede weitere gleichzeitig bestellte Urkunde berechnet.

Bescheinigungen für die Benachrichtigung der Krankenkasse und der Rentenstelle sind ebenso kostenfrei wie die Bescheinigungen für kirchliche Zwecke und die Bestattung.

Rechtsgrundlagen

Der Sterbefall muss spätestens am auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Bearbeitungszeit

Wenn alle Unterlagen vorhanden sind, erfolgt die Beurkundung bis zum nächsten Werktag.
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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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