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Trauzeugen bei Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft

Bei Eheschließungen bzw. Lebenspartnerschaftsbegründungen sind Trauzeugen nicht mehr erforderlich. Dennoch können auf Wunsch des Brautpaares wahlweise ein oder zwei Trauzeugen der Trauung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft beiwohnen. Diese müssen volljährig sein, sich durch einen Personalausweis/ Reisepass ausweisen können und der deutschen Sprache mächtig sein.

Unterlagen

Personalausweis/Reisepass

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38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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