Stellschilder
Stellschilder im öffentlichen Verkehrsraum aufstellen
Beschreibung
Sie können vor Ihrem Geschäft im öffentlichen Verkehrsraum ein Stellschild aufstellen.
Folgendes müssen Sie dabei beachten:
Stellschilder dürfen höchstens 0,7 m breit und 1 m hoch sein. (Zusätzliche) Werbefahnen sind nicht zulässig.
Stellschilder dürfen nur in maximal 1,50 m Entfernung vor der Geschäftsfront stehen.
Das Aufstellen eines Stellschildes ist eine Sondernutzung. Sie benötigen daher eine Erlaubnis. Außerdem fällt eine Gebühr an.
Für Geschäfte innerhalb der Okerumflut ist die Braunschweig Stadtmarketing GmbH, Sack 17 in 38100 Braunschweig Ihr Ansprechpartner. Bitte klicken Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab)
Für Geschäfte außerhalb der Okerumflut können Sie die Erlaubnis direkt bei der Stadt Braunschweig, Abteilung Straßenverkehr beantragen.