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Sondernutzungen öffentlicher Flächen innerhalb der Inneren Okerumflut (Innenstadt)

Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH erteilt die Erlaubnis für Sondernutzungen von Innenstadtflächen (innerhalb des Okerumflutgrabens) z. B. für Warenauslagen und Veranstaltungen.

Eine Sondernutzungserlaubnis betrifft sowohl Veranstaltungen als auch das Aufstellen von Freisitzen gastronomischer Betriebe, Stellschildern, Warenauslagen, Infoständen, Aktionen vor der Stätte der eigenen Leistung und Verkaufsständen im Bereich innerhalb des Okerumflutgrabens. Ausgenommen davon sind Flächen des Bürgerparks sowie Flächen südlich der Linie Bruchtorwall–Lessingplatz–Augusttorwall. (Zuständig hierfür ist die Stadt Braunschweig) Die gültige rechtliche Grundlage für die Vergabe von Sondernutzungsgenehmigungen ist die Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten der Stadt Braunschweig (Sondernutzungssatzung, Satzungsnummer 6.03).

Unterlagen

Im Antrag müssen grundsätzlich bei jeder Sondernutzung folgende Angaben gemacht werden:

  • Name und Anschrift des Antragstellers (lt. Eintrag im jeweiligen Register/Handelsregister)
  • die Art der beabsichtigten Sondernutzung
  • Ort der Sondernutzung (Straße, Hausnummer)
  • Beginn und Dauer der Sondernutzung 

Zusätzlich ist zwingend eine Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung/Veranstalterhaftpflichtversicherung bei Antragstellung vorzulegen. Ein entsprechendes Formular, das Sie von Ihrer Versicherung ausfüllen lassen können, finden Sie unter "Downloads/Links".

Zusätzlich zu den oben genannten Angaben sind für die einzelnen Sondernutzungen unterschiedliche Erläuterungen wichtig.

Bei Warenauslagen und Stellschildern werden folgende Angaben benötigt:

  • bei Warenauslagen:
    Länge der Geschäftsfront, vor der die Warenauslage platziert werden soll und Ausmaße der gewünschten Aufstellung (erlaubnisfähig: maximal 1/3 der Geschäftsfront).
  • bei Stellschildern:
    Länge und Höhe des Stellschildes (erlaubnisfähig: Stellschilder, die eine maximale Größe von 0,70 m x 1,00 m (B x H) und in der Tiefe einen Abstand von 1,50 m von der Geschäftsfront nicht überschreiten)

Genehmigungsfähig sind lediglich Stellschilder vor der eigenen Ladenfront (nicht vor Passagen, nicht bei Geschäften in den oberen Etagen eines Gebäudes). Beachten Sie bitte die Sonderregelung am Bohlweg: die Stellschilder und Warenauslagen müssen direkt an der Fassade aufgestellt werden.

Bei Veranstaltungen werden folgende Angaben benötigt:

  • Plan der Veranstaltungsfläche inklusive einer Skizze der Platzierung von Aufbauten und ihrer Benennung (Ausschank, Bühne, Tribüne etc.)
  • Beschreibung der einzelnen, auf dem Plan dargestellten Aufbauten (Anzahl der Verkaufs- und Aktionsstände, Art und Betreiber, Länge und Tiefe; Bühnen mit jeweiliger Länge und Tiefe)
  • bei Lautsprechereinsatz muss zusätzlich ein Lautsprechereinsatzbogen ausgefüllt werden, diesen finden Sie unter "Downloads/Links"

bei Freisitzen:

    • Maße der gewünschten Fläche
    • gewünschter Nutzungszeitraum
    • Anzahl Sitzplätze

Beachten Sie bitte die Sonderregelung am Bohlweg: die Freisitzflächen verlaufen hier in einem jeweils 1,50 m breiten Streifen direkt an der Fassade, hieran muss sich eine 4 m breite Lauffläche anschließen. Die übrige Fläche bis zu einem 0,50 m Abstand zum Radweg kann ebenfalls durch weitere Fläche genutzt werden.

bei Infoständen:

  • Ansprechpartner vor Ort und eine Handynummer
  • wenn vorhanden, eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung
    ebenfalls gebührenfrei sind Infostände von Parteien, Schulen, Religionsgemeinschaften – sonstige Nutzungsentschädigungen entnehmen Sie bitte der Tabelle unter "Download/Links".

bei Verkaufsständen:

Genehmigungsfähig sind Verkaufsstände nur im Rahmen von Veranstaltungen.

    • Skizze von dem gewünschten Standort
    • Warenangebot

 

bei Aktionen vor der Stätte der eigenen Leistung:

Genehmigungsfähig ist eine Aktion vor der Stätte der eigenen Leistung im Rahmen einer Geschäftseröffnung, bei einem runden Geschäftsjubiläum und einer Geschäftsschließung an maximal drei aufeinanderfolgenden Tagen. Die Höhe der Nutzungsentschädigung entnehmen Sie bitte der Tabelle unter "Download/Links".

    • Plan der Fläche inklusive einer Skizze der Platzierung von Aufbauten und ihrer Benennung (Ausschank, Bühne, etc.)
    • Beschreibung der einzelnen, auf dem Plan dargestellten Aufbauten (Anzahl der Verkaufs- und Aktionsstände, Art und Betreiber, Länge und Tiefe; Bühnen mit jeweiliger Länge und Tiefe)
    • Bei Lautsprechereinsatz muss zusätzlich ein Lautsprechereinsatzbogen ausgefüllt werden, diesen finden Sie unter "Downloads/Links".

 

Oft gestellte Fragen:

Ich möchte in der Innenstadt Flyer verteilen? An wen muss ich mich wenden?
Direkt vor der Ladenfront sind diese Aktionen nur über die BSM genehmigungsfähig im Rahmen einer Aktion vor der Stätte der eigenen Leistung.
Für sämtliche andere Flyerverteilungen und oder Promotionaktionen ist die Deutsche Städte Medien (DSM) zuständig. Bitte wenden Sie sich doch an Frau Brigitte Diedrichs, Mitarbeiterin Vertriebsinnendienst, Tel. 0531 - 242 19-24, E-Mail: bdiedrichs@stroeer.de

Ich möchte Straßenmusik anbieten, ist das erlaubt?
Generell ist Straßenmusik in Braunschweig nicht genehmigungsfähig, sie wird aber geduldet, wenn folgende Auflagen erfüllt werden:

  • Der Standort wird alle 30 Minuten gewechselt.
  • Es werden keine Lautsprecher eingesetzt.
  • Es wird nichts zum Verkauf angeboten.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich an mein Gebäude eine Werbeanlage anbringen möchte?
Hier hilft Ihnen gerne das Referat Baurecht der Stadt Braunschweig weiter (baurecht@braunschweig.de).

Welches Mobiliar ist in der Innenstadt erlaubt?
Um ein einladendes Gesamtbild in Braunschweig zu erreichen, wurden verschiedene Gestaltungskriterien für die Innenstadt verabschiedet. Grundsätzlich sollen nur Tische und Stühle verwendet werden, die aus hochwertigen Materialien gefertigt worden sind. Auch die Sonnenschirme sollen nur in gedeckten, hellen Farben sein. Um eventuelle Missverständnisse auszuschließen, benötigt die BSM ein Foto des Mobiliars und des Schirms. Dann kann seitens der BSM eine Abstimmung mit der Stadtbildgestaltung erfolgen.

Sie möchten eine Bodenhülse für Ihren Sonnenschirm setzen lassen?
Hierfür müssen Sie einen formlosen Antrag beim Fachbereich Tiefbau und Verkehr, Bohlweg 30, 38100 Braunschweig einreichen. Zum Antrag gehört ein entsprechender Plan, aus dem die sich Lage der Bodenhülsen bzw. des Bodenstrahlers ergibt.

Bei Bewilligung wird ein Nutzungsvertrag auf die Dauer von zehn Jahren abgeschlossen. Dieser verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.

Die Kosten für die Nutzung betragen 14,10 Euro je Bodenhülse und je Bodenstrahler und angefangenem Kalenderjahr.

Für die Genehmigung ist eine einmalige Verwaltungsgebühr von zurzeit 105,00 Euro (Verwaltungskostensatzung) zu entrichten.

Fachbereich Tiefbau und Verkehr, Bohlweg 30, 38100 Braunschweig

Gebühren

Die Berechnung der Höhe des jeweiligen Nutzungsentgeltes erfolgt auf Basis der Entgeltliste der Braunschweig Stadtmarketing GmbH, die Anlehnung an die Sondernutzungsgebührenordnung der Stadt Braunschweig (Satzungsnummer 6.04) findet. Diese ist unter "Downloads/Links" einzusehen oder kann auf Nachfrage von der Braunschweig Stadtmarketing GmbH angefordert werden.

Rechtsgrundlagen

mindestens 4 Wochen vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung

Hinweise

Anträge auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die oben genannten Flächen müssen schriftlich bei der Braunschweig Stadtmarketing GmbH erfolgen.

Bearbeitungszeit

4 Wochen
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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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