Warenauslagen

Warenauslagen im öffentlichen Verkehrsraum aufstellen

Beschreibung

Sie können vor Ihrem Geschäft im öffentlichen Verkehrsraum eine Warenauslage aufstellen. 

Folgendes müssen Sie dabei beachten:

Die Warenauslage darf maximal 1/3 der Geschäftsfront einnehmen. Sie darf höchstens einen Meter hoch und einen Meter tief sein.

Das Aufstellen einer Warenauslage ist eine Sondernutzung. Sie benötigen daher eine Erlaubnis. Außerdem fällt eine Gebühr an.

Für Geschäfte innerhalb der Okerumflut ist die Braunschweig Stadtmarketing GmbH, Sack 17 in 38100 Braunschweig Ihr Ansprechpartner. Bitte klicken Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab)
Für Geschäfte außerhalb der Okerumflut können Sie die Erlaubnis direkt bei der Stadt Braunschweig, Abteilung Straßenverkehr beantragen.

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