Der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung ist bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
Für das Stadtgebiet der Stadt Braunschweig bei der Straßenverkehrsbehörde Braunschweig.
Ausnahmegenehmigungen dürfen nur in besonderen Einzelfällen erteilt werden!
Wenn ein berechtigter Grund vorliegt, können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt gemäß § 21a das Anlegen von vorgeschriebenen Sicherheitsgurten im Kraftfahrzeug und auch das Tragen von geeigneten Schutzhelmen beim Führen von Krafträdern vor.
Ausnahmen von dieser Verpflichtung sind per Antrag möglich.
Von der Gurtpflicht können Sie befreit werden, wenn das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder Ihre Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Von der Schutzhelmtragepflicht sind Befreiungen im Ausnahmefall möglich, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Zu Ihrer Sicherheit wird jedoch empfohlen, zuerst andere Möglichkeiten zu prüfen, um die Hinderungsgründe gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen trotz körperlicher/gesundheitlicher Handicaps.