Verkaufswagen
Beschreibung
Der Verkauf (von z. B. Getränken und Speisen) aus einem Verkaufswagen oder –anhänger im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Sondernutzung. Sie benötigen daher eine Erlaubnis. Außerdem fällt eine Gebühr an.
Sondernutzungserlaubnisse werden grundsätzlich nur für den vorübergehenden Verkauf erteilt. Das heißt, dass Sie den Standort spätestens nach einer Stunde wechseln müssen. Außerdem werden die Erlaubnisse nur für den Bereich außerhalb des Wilhelminischen Ringes erteilt (siehe Kartenausschnitt in „Downloads/Links“). Durch diese Regelungen soll übermäßige Konkurrenz für ortsansässige Gewerbetreibende vermieden werden.
Im Bereich innerhalb der Okerumflut werden Verkaufswagen grundsätzlich nur im Rahmen von Veranstaltungen genehmigt.
Für folgende Lebensmittel ist in der Regel eine Abnahme durch die Lebensmittelkontrolle erforderlich:
- Rohe, unverarbeitete Lebensmittel
(z. B. Speiseeis)
- Lebensmittel, die im Verkaufswagen bearbeitet werden
(z. B. Pizzen, die belegt werden)
Ansprechpartner: Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit; Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz; Link hier (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Sondernutzungserlaubnis wird nur erteilt, wenn eine Abnahme vorgenommen wurde.