Anmeldung an einer integrierten Gesamtschule (IGS)
Die Gesamtschule ist eine Schulform des allgemein bildenden Schulwesens. Sie wird in Niedersachsen als Integrierte oder als Kooperative Gesamtschule geführt. In der Stadt Braunschweig gibt es aktuell 5 Integrierte Gesamtschulen und 1 Integrierte Gesamtschule in anderer Trägerschaft
Beschreibung
In der Integrierten Gesamtschule (IGS) werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 13. Schuljahrganges unterrichtet. Die IGS kann auch ohne gymnasiale Oberstufe (Schuljahrgänge 11 bis 13) geführt werden. Die IGS in Niedersachsen wird in der Regel als Ganztagsschule betrieben
Die IGS führt am Ende des Sekundarbereichs I zu folgenden Abschlüssen:
· Hauptschulabschluss nach Schuljahrgang 9
· Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
· Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
· Erweiterter Sekundarabschluss I
Der Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I berechtigt zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (11. Schuljahrgang). Am Ende der Qualifikationsphase nach 13 Schuljahren wird durch die Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife erworben.
Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (11. Schuljahrgang) und eine zweijährige Qualifikationsphase (12. und 13. Schuljahrgang), sie endet mit der Abiturprüfung nach 13 Schuljahren.
Bei erfolgreicher Teilnahme an der Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben. Diese berechtigt zur Aufnahme eines jeden Studiengangs an einer Universität, Hochschule und Fachhochschule, unbeschadet ggf. hochschuleigener Zulassungs-verfahren und Zulassungsvoraussetzungen.
Das für die IGS charakteristische Prinzip der Integration zeigt sich daran, dass alle Schülerinnen und Schüler nach einem gemeinsamen Lehrplan unterrichtet werden und am Unterricht in den verschiedenen Fächern sowie am gesamten Schulleben gemeinsam teilnehmen. Die IGS ist aber auch eine differenzierende Schulform. Eine äußere Fachleistungsdifferenzierung durch Fachleistungskurse wird auf verschiedenen Anspruchsebenen in den Fächern Mathematik und Englisch ab dem 7. Schuljahrgang, im Fach Deutsch ab dem 8. Schuljahrgang und in den Naturwissenschaften spätestens ab dem 9. Schuljahrgang durchgeführt.
Da es in der Stadt Braunschweig keine Kooperative Gesamtschule gibt, wird auf die Darstellung derer verzichtet.
Nähere Informationen rund um die Anmeldung an den Integrierten Gesamtschulen und die aktuelle Gesetzes- und Verordnungslage in Niedersachsen finden Sie in der Rubrik „Downloads/Links“.