Landesblindengeld

Alle Zivilblinden in Niedersachsen erhalten ein einkommens- und vermögensunabhängiges Landesblindengeld (LBG). Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen.

Beschreibung

Landesblindengeld wird einkommens- und vermögensunabhängig gewährt, wenn das Merkmal "BL" nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) vorliegt.

Ab 2021 beträgt die Höhe des Landesblindengeldes 410,00 EUR, für Personen in Einrichtungen 205,00 EUR.

Leistungen der Pflegeversicherung werden wie folgt angerechnet:

  • Pflegegrad 2: 135 EUR 
  • Pflegegrade 3 bis 5: 165 EUR 

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