Staatliche Heimaufsicht

Aufgabe der Stadt Braunschweig als Heimaufsichtsbehörde ist die Beratung in Heimangelegenheiten und die Überwachung des Angebotes unterstützender Einrichtungen, welches sich aus den Heimen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Formen des betreuten Wohnens und Einrichtungen der Tagespflege zusammensetzt. Die Aufgabe der Heimaufsicht wird von einem mit dieser Aufgabe betrauten Mitarbeiter im Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig wahrgenommen.

Beschreibung

Die Heimaufsicht informiert und berät

  • Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen sowie deren Bewohnervertretungen, Bewohnerfürsprecherinnen und –fürsprecher über die jeweiligen Rechte und Pflichten,
  • Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, über Heime und andere unterstützende Wohnformen und über die dort jeweils bestehenden Rechte und Pflichten der Beteiligten und
  • die Träger von Betreuungsdiensten, die Leistungen der ambulanten Versorgung für Wohngemeinschaften erbringen oder erbringen wollen über ihre Rechte und Pflichten.

Darüber hinaus werden alle Heime dahingehend überwacht, ob sie die Vorschriften der der Heimaufsicht zugrundeliegenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die Träger der Einrichtungen haben dazu gegenüber der Heimaufsicht umfangreiche Anzeige-, Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten. Die Heimaufsichtsbehörde ist darüber hinaus grundsätzlich verpflichtet, sich im Abstand von längstens zwei Jahren durch eine Prüfung der Einrichtung vor Ort einen Eindruck zu verschaffen. Besonders im Fall festgestellter Mängel oder von Beschwerden können weitere Prüfungen durchgeführt werden.

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