Artikel merken
Themenbanner

Elterngeld

Das Bundeselterngeld wird für Geburten ab dem 01. Januar 2007 gewährt.

Das Elterngeld wird auf Antrag gewährt. Den Antrag können sie über den hinterlegten Download-Link oder im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Campestr. 7, 38106 Braunschweig, beziehen.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Netto-Einkommen des Antragestellers, welches in den 12 Monaten vor der Geburt erzielt wurde. In der Regel werden 67 % des durchschnittlichen Netto-Einkommens, höchstens jedoch 1.800 €,  bewilligt. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 €.

Für Antragsteller, die vor der Geburt nicht gearbeitet haben, wird ein Sockelbetrag in Höhe von 300 € gewährt.

Unterlagen

  • Antrag auf Elterngeld
  • Geburtsbescheinigung für Elterngeld
  • Bescheinigung über Anspruch auf Mutterschaftsgeld
  • Eweitere Unterlagen, abhängig von den prsönlichen Verhältnissen, sind aus dem Antragformular ersichtlich

schließen

Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

schließen

Diesen Artikel empfehlen

  1. CAPTCHA Image
schließen

Anregung/Mitteilung zu dieser Seite
(an stadt@braunschweig.de)

  1. CAPTCHA Image
schließen

Lesezeichen in Sozialen Netzwerken setzen

Was ist das?

Dienste für "Soziale Lesezeichen" wie del.icio.us oder Mister Wong erlauben es Ihnen, Webseiten unabhängig vom eigenen Rechner zu sichern und mit anderen zu teilen.
Auf sozialen Nachrichtenseiten wie digg oder reddit kann man eine Webseite einstellen, wo sie von anderen Nutzern kommentiert und bewertet werden kann.