
Elterngeld
Das Bundeselterngeld wird für Geburten ab dem 01. Januar 2007 gewährt.
Das Elterngeld wird auf Antrag gewährt. Den Antrag können sie über den hinterlegten Download-Link oder im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Campestr. 7, 38106 Braunschweig, beziehen.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Netto-Einkommen des Antragestellers, welches in den 12 Monaten vor der Geburt erzielt wurde. In der Regel werden 67 % des durchschnittlichen Netto-Einkommens, höchstens jedoch 1.800 €, bewilligt. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 €.
Für Antragsteller, die vor der Geburt nicht gearbeitet haben, wird ein Sockelbetrag in Höhe von 300 € gewährt.
| E-Mail: | Symbol für eine E-Mail![]() |
|---|
Unterlagen
- Antrag auf Elterngeld
- Geburtsbescheinigung für Elterngeld
- Bescheinigung über Anspruch auf Mutterschaftsgeld
- Eweitere Unterlagen, abhängig von den prsönlichen Verhältnissen, sind aus dem Antragformular ersichtlich



