Elterngeld und Elternzeit

Beschreibung

Anträge auf Elterngeld können Sie unter www.elterngeld-digital.de (Öffnet in einem neuen Tab) ausfüllen und anschließend ausdrucken.

Einen Lebensmonatsrechner zur Hilfe finden sie unter https://www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/lebensmonatsrechner/index.php (Öffnet in einem neuen Tab)

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern.

Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonusmonate

Diese Varianten können miteinander kombiniert werden.

Das Basiselterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Lebensmonate gezahlt.

Beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Allerdings gibt es sowohl eine Mindestbezugszeit von 2 Lebensmonaten als auch eine Maximalbezugszeit von 12 Lebensmonaten. ElterngeldPlus kann darüber hinaus für einen längeren Zeitraum bezogen werden.

Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich an den laufend zu versteuernden Einkünften, welche der antragstellende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat und welches nach der Geburt wegfällt. Das Elterngeld ersetzt dieses entfallende Einkommen mit einer Ersatzrate, die nach der Höhe des Einkommens vor der Geburt des Kindes gestaffelt ist (65-100%). Es beträgt mindestens 300,- € und höchstens 1.800,- € pro Lebensmonat des Kindes.

Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

In diesem Fall könnte dann der Mindestbetrag in Höhe von 300,- € beantragt werden.

Elterngeld wird bei der Elterngeldstelle beantragt. Der Antrag muss schriftlich nach der Geburt des Kindes gestellt werden.

Wir raten allen Antragstellern sich im Vorfeld von der Elterngeldstelle zu den vielfältigen Bezugsmöglichkeiten beraten zu lassen.

Alle Unterlagen und weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt Downloads/Link

Elternzeit

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für die Betreuung und die Erziehung Ihres Kindes. Grundsätzlich hat jeder Elternteil einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit, die innerhalb der ersten drei Lebensjahre genommen werden kann.

Bis zu 24 Monate können auf den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres übertragen werden, wenn diese nicht innerhalb der ersten drei Lebensjahren in Anspruch genommen wurden. 

Die Anmeldung der Elternzeit sollte beim Arbeitgeber schriftlich erfolgen. Innerhalb der ersten drei Lebensjahre muss dies spätestens sieben Wochen vor Antritt der Elternzeit erfolgen, nach dem dritten Lebensjahr spätestens 13 Wochen davor.

Elternzeit können Sie unter folgenden Voraussetzungen nehmen:

Sie sind Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.
Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst und leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt 
Während der Elternzeit arbeiten Sie entweder gar nicht oder höchstens 30 Stunden (für Geburten ab 01.09.2021 bis zu 32 Stunden) pro Woche.

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