Kindertagespflege

Beschreibung

In der Kindertagespflege werden Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren tagsüber von einer Tagespflegeperson betreut.

Es werden hierbei drei Betreuungsformen unterscheiden:

  1. Betreuung in dem Haushalt der Tagespflegeperson
    (sog. Tagesmutter/Tagesvater)
  2. Betreuung in dem Haushalt der Eltern
    (sog. Kinderfrau/Kinderbetreuer)
  3. Betreuung in anderen geeigneten Räumen
    (sog. Großelterntagespflegestelle, Zusammenschluss von bis zu drei Tagespflegepersonen und einer Maximalanzahl von 9 Kindern)

 „Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis.“
(Vergleiche: § 43 SGB VIII, (Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe))


Die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege liegt in der Zuständigkeit der Stelle 51.04 - Planung.

Wie werde ich Tagespflegeperson?

Sofern Sie sich für die Tätigkeit in der Kindertagespflege interessieren, wenden Sie sich bitte vorab an unser Zentrales Familien-Service-Büro Braunschweig (kurz: FamS). Dort erhalten Sie alle relevanten Informationen über die Kindertagespflege.

Wie finde ich eine geeignete Tagespflegeperson?
Das FamS ist hier ebenfalls Ansprechpartner und vermittelt Ihnen kostenlos eine geeignete Tagespflegeperson. 

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