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Sondernutzungen öffentlicher Flächen

Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Plätzen und Gehwegen der Stadt Braunschweig müssen von der Straßenverkehrsbehörde des städtischen Fachbereichs Tiefbau und Verkehr genehmigt werden.

Durch den sogenannten Gemeingebrauch ist jedermann die Nutzung der öffentlichen Straßen, Plätze und Gehwege im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn die öffentlichen Straßen, Plätze und Gehwege über den Gemeingebrauch hinaus – also nicht überwiegend für den Verkehr – in Anspruch genommen werden, z. B.: Veranstaltungen, Bauvorhaben, Freisitzflächen (Tische und Stühle), Materiallagerung, Gerüst- und Containerstellung, Stellschilder, Warenauslagen, Weihnachtsbaumhandel.

Unterlagen

Die Sondernutzung kann formlos beantragt werden (schriftlich, E-Mail, Telefax). Der Antrag sollte enthalten:

  • Bezeichnung des Antragstellers (Firma/Name, Geschäftsfiliale, Telefondurchwahl),
  • Ort und Art der Sondernutzung
  • Angaben zur benötigten Fläche (Länge x Tiefe)
    bei Veranstaltungen: Plan der Fläche mit Erläuterung und Aufmaßen der einzelnen Aufbauten (Bühnen, Verkaufsstände etc.)
  • Zeitraum der Sondernutzung (Beginn und Ende)

Gebühren

Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Sondernutzungsgebührenordnung der Stadt Braunschweig (siehe "Downloads/Links").

Rechtsgrundlagen

Mindestens 3 Wochen vor Beginn.
Vor allem für größere Veranstaltungen und Bauvorhaben muss sich die Straßenverkehrsbehörde mit verschiedenen Ansprechpartnern, z. B. Feuerwehr und Polizei, abstimmen, bevor die Erlaubnis erteilt werden kann.

Hinweise

Für Veranstaltungen, Freisitzflächen (Tische und Stühle), Stellschilder und Warenauslagen im Innenstadtbereich (innerhalb der Okerumflut) ist die Braunschweig Stadtmarketing GmbH Ihr Ansprechpartner.
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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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