
Sondernutzungen öffentlicher Flächen
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Plätzen und Gehwegen der Stadt Braunschweig müssen von der Straßenverkehrsbehörde des städtischen Fachbereichs Tiefbau und Verkehr genehmigt werden.
Durch den sogenannten Gemeingebrauch ist jedermann die Nutzung der öffentlichen Straßen, Plätze und Gehwege im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn die öffentlichen Straßen, Plätze und Gehwege über den Gemeingebrauch hinaus – also nicht überwiegend für den Verkehr – in Anspruch genommen werden, z. B.: Veranstaltungen, Bauvorhaben, Freisitzflächen (Tische und Stühle), Materiallagerung, Gerüst- und Containerstellung, Stellschilder, Warenauslagen, Weihnachtsbaumhandel.
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Unterlagen
Die Sondernutzung kann formlos beantragt werden (schriftlich, E-Mail, Telefax). Der Antrag sollte enthalten:
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Bezeichnung des Antragstellers (Firma/Name, Geschäftsfiliale, Telefondurchwahl),
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Ort und Art der Sondernutzung
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Angaben zur benötigten Fläche (Länge x Tiefe)
bei Veranstaltungen: Plan der Fläche mit Erläuterung und Aufmaßen der einzelnen Aufbauten (Bühnen, Verkaufsstände etc.) -
Zeitraum der Sondernutzung (Beginn und Ende)
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Mindestens 3 Wochen vor Beginn.
Vor allem für größere Veranstaltungen und Bauvorhaben muss sich die Straßenverkehrsbehörde mit verschiedenen Ansprechpartnern, z. B. Feuerwehr und Polizei, abstimmen, bevor die Erlaubnis erteilt werden kann.
Hinweise
Links
Zuständigkeit
Mitarbeiterin, Mitarbeiter
| Symbol für eine PersonHerr Mandera, Olaf | – |
| Symbol für eine PersonHerr Mende, Hendrik | – |
| Symbol für eine PersonFrau Steinemann, Vanessa | – |



