Feuerwehr hat Sicherheitsniveau in den letzten Jahren deutlich erhöht

Braunschweig, 5. März - Referat Kommunikation

Hauptwache Feuerwehr© Stadt Braunschweig/ Foto: Daniela Nielsen

Nachdem im Jahr 2017 der letzte Feuerwehrbedarfsplan veröffentlicht wurde, legt die Verwaltung nun die Fortschreibung vor. Das Gutachten der beauftragten Planungsgesellschaft forplan GmbH aus Bonn bescheinigt, dass die Feuerwehr Braunschweig leistungsfähig ist und die seit der letzten Fortschreibung 2017 umgesetzten Maßnahmen bereits zu einer deutlichen Erhöhung des Schutzzielerreichungsgrades geführt haben. Dieser gibt vor, in welcher Zeit und mit welcher Einsatzstärke die Feuerwehr den Einsatzort erreichen soll. Mit einem Wert von 72,4 Prozent bezogen auf 4117 Einsätze zwischen 2019 und 2023 konnte der Schutzzielerreichungsgrad gegenüber dem Ausgangsjahr 2017 erheblich gesteigert werden (damals lag er bei 64,8 Prozent).  

Im Hinblick auf die Freiwillige Feuerwehr zeigt das aktuelle Gutachten, dass die Mitgliederzahlen in den Ortsfeuerwehren im Vergleich zum Feuerwehrbedarfsplan 2017 sehr stabil mit leicht steigender Tendenz sind. Darüber hinaus wurden auch die Motivation und die Zufriedenheit der Einsatzkräfte mit überwiegend positiven Rückmeldungen abgefragt.  

„Das Gutachten zeigt, dass der von uns eingeschlagene Weg richtig ist und dass wir seit der letzten Analyse schon ein gutes Stück vorangekommen sind“, sagt Torge Malchau, Leiter des Fachbereichs Feuerwehr. „Besonders freut mich, dass die Mitgliederzahlen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr stabil sind und die Ehrenamtlichen engagiert und motiviert ihren Dienst tun. Dafür ist die Stadt ihnen dankbar.“  Durch die in den vergangenen Jahren eingeleiteten Maßnahmen wie die Erhöhung der Funktionsstärke bei der Berufsfeuerwehr, die stärkere Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr und die Verbesserung der Ausstattung der Ortsfeuerwehren konnte das Sicherheitsniveau deutlich erhöht werden. „Gleichwohl zeigt das Gutachten auch, dass wir noch einiges an Arbeit vor uns haben“, so Malchau.  

So differiere der Schutzzielerreichungsgrad im Stadtgebiet noch stark und müsse insgesamt weiter gesteigert werden. In den Analysebezirken Innenstadt, Südost und Südwest ist er mit 79,8 bis 83,9 Prozent am höchsten. Im Bezirk Nord mit 13 Prozent am niedrigsten. Im Bereich der dichtbesiedelten Weststadt betrug der Erreichungsgrad lediglich 54,3 Prozent.  

„Damit erfüllen wir die Zielstellung nicht in Gänze. Dementsprechend empfiehlt das Gutachten vier Maßnahmen, von denen drei schon im Feuerwehrbedarfsplan 2017 enthalten waren und an denen wir in den kommenden Jahren weiterarbeiten werden“, sagt Torge Malchau. 

So wurde für den Neubau einer Feuerwache im Südwesten bereits ein Grundstück erworben. Das nötige Bebauungsplan-Verfahren ist abgeschlossen. Aktuell ist ein Architekturbüro mit der Planung der Wache beauftragt. Die Inbetriebnahme wird nach derzeitiger Planung für das Jahr 2030 angestrebt. Durch diese zusätzliche Feuerwache wird sich die Versorgung der Bevölkerung im Südwesten der Stadt deutlich verbessern. 

Ebenfalls ausgebaut wird das Thema dynamische Verkehrszeichenbeeinflussung. In Zusammenarbeit mit dem DLR, der Bellis GmbH und weiteren Partnern ist die Ertüchtigung weiterer Signalanlagen in der konkreten Planung bzw. Beauftragung. Die Simulation im Gutachten zeigt, dass ein durchschnittlicher Zeitgewinn von bis zu 40 Sekunden dazu führt, dass rund zwei bis drei Prozent der hilfsfristrelevanten Einsätze zusätzlich innerhalb der Hilfsfrist erreicht werden könnten.  

Für den Neubau einer Nordwache wurde ein Grundstück an der Bienroder Straße gesichert. Weitere Schritte waren allerdings bisher nicht möglich. Der Neubau wird weiter im Fokus bleiben, um die Versorgungssituation im Industriegebiet an der Hansestraße und in den Stadtteilen sowie vorhandenen Schwerpunktobjekten im Norden langfristig verbessern zu können. 

Neu ist die Empfehlung, die Feuerwehr frühzeitig in die integrierten Stadt- und Verkehrsplanung einzubinden. Dies ist aber bereits jetzt gelebte Praxis innerhalb der Verwaltung.

Hintergrund

Grundlage für die Bemessung der Feuerwehr sind die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) für Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten aus dem Jahr 1998 auf

Basis der Fortschreibung aus dem Jahr 2015 (AGBF-Schutzziel). 

Bereits im Feuerwehrbedarfsplan 2017 wurde für die städtischen Bereiche das sogenannte AGBF-Schutzziel festgelegt, das unverändert auch für die Fortschreibung gilt. Es gibt vor, dass in 90 Prozent der zeitkritischen Einsätze zehn Einsatzkräfte innerhalb von 9:30 min nach Notrufeingang mit angemessener Technik am Einsatzort eintreffen sollen und sechs weitere Einsatzkräfte innerhalb von 14:30 min.

 

 

Video: Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans

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© Stadt Braunschweig / Michaela Heyse

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