Fritz Bauer

geboren am 16.07.1903 • gestorben 01.07.1968

In dem Haus in der Jasperallee 27 lebte der Braunschweiger Generalstaatsanwalt Dr. jur. Fritz Bauer während seiner Tätigkeit in Braunschweig von 1951 bis 1956.

Unter dem nationalsozialistischen Regime wurde der gebürtige Stuttgarter 1933 vorübergehend im KZ Heuberg inhaftiert und anschließend aus seiner Tätigkeit als Amtsrichter entlassen. 1936 emigrierte er nach Dänemark und 1943 weiter nach Schweden. Bei Kriegsende kehrte Fritz Bauer vorübergehend nach Dänemark zurück, von wo aus der SPD-Politiker Kurt Schumacher ihn 1949  nach Deutschland holte.

Fritz Bauer trat erneut in den Justizdienst ein und übernahm 1949 das Amt eines Landgerichtsdirektors in Braunschweig. 1950 zum Generalstaatsanwalt am Oberlandesgericht Braunschweig ernannt, begann Bauer sein Wirken für eine Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat in der noch jungen Bundesrepublik. In mehreren von ihm initiierten Verfahren, ab 1956 dann als Generalstaatsanwalt in Frankfurt am Main, bemühte Fritz Bauer sich nicht nur um eine konsequente strafrechtliche Verfolgung des im Nationalsozialismus begangenen Unrechts und der Rehabilitation der Opfer, sondern auch um die Entwicklung eines demokratischen Rechtsbewusstseins innerhalb der bundesdeutschen Justiz. Er  setzte sich zudem für eine Reform des Straf- und Strafvollzugsrechts der Bundesrepublik ein.

Insbesondere mit der Anklageerhebung Bauers im Frankfurter Auschwitz-Prozess 1963 bis 1965 erreichte die Auseinandersetzung mit dem Holocaust in der Bundesrepublik erstmals eine öffentliche Dimension.

Fritz-Bauer-Platz

Enthüllung des Straßenschilds am Fritz-Bauer-Platz© Foto: Stadt Braunschweig/Rothe

Der Platz vor dem Eingang der Generalstaatsanwaltschaft, südlich an den Domplatz angrenzend, heißt künftig Fritz-Bauer-Platz. Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann hat am 11. September 2012 das Straßenschild enthüllt.

Dr. jur. Fritz Bauer wirkte von 1950 bis 1956 als Generalstaatsanwalt am Oberlandesgericht Braunschweig. Den Bau der Generalstaatsanwaltschaft (1954-1956) hat er persönlich initiiert und die Gestaltung des Gebäudes maßgeblich beeinflusst.

1952 führte er in Braunschweig den Prozess gegen Generalmajor Otto Ernst Remer, der zur Rehabilitierung der »Männer des 20. Juli« führte. Durch das Urteil wurde erstmalig die Rechtmäßigkeit des Widerstandes gegen das NS-Regime anerkannt.

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