Fundbüro
Beschreibung
Beschreibung
Wenn Sie einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro gefunden haben, müssen Sie diesen Fund anzeigen und im zuständigen Fundbüro oder der nächsten Polizeidienststelle abgeben. Es ist das Fundbüro für Sie zuständig, wo der Gegenstand örtlich gefunden wurde, unabhängig von Ihrem Wohnort.
Die Anzeige des Fundes muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, erfolgen. Neben den Angaben zum Ort und zur Zeit des Fundes ist eine möglichst genaue Beschreibung des Gegenstandes notwendig.
Ausnahme:
Fundsachen, deren Wert 10 Euro nicht übersteigen, müssen nicht angezeigt werden, es handelt sich um so genannte Bagatellfunde. Der/ die Finder: in hat jedoch das Recht diese Funde bei der zuständigen Stelle abzugeben.
Das Fundbüro Braunschweig führt regelmäßig Versteigerungen von Fundsachen durch, die nicht abgeholt und noch von Wert sind.