Einwohnerfragestunde

Als Einwohnerin oder Einwohner haben Sie die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung zu den besprochenen Themen und zu anderen Angelegenheiten der Kommune Fragen zu stellen.

Beschreibung

Bitte beachten Sie dabei die folgenden Punkte:

  • Bitte benennen Sie eindeutig an welches Gremium Sie Ihre Anfrage richten. (Rat oder Fachausschuss)
  • Sie haben die Möglichkeit, die Anfrage unter Verwendung des elektronischen Formulars einzureichen. Dabei können Sie das entsprechende Gremium über das Auswahlmenü wählen.
  • Die Beantwortung Ihrer Anfrage kann nur erfolgen, wenn Sie Ihre Anfrage PERSÖNLICH in der Sitzung vortragen.
  • Eine Frage, die in der Ratssitzung oder der Sitzung eines Fachausschusses beantwortet werden soll, ist dem Oberbürgermeister spätestens am vierten Arbeitstag vor der Sitzung bis 12 Uhr schriftlich oder auf elektronischem Wege zuzuleiten.

    Stadt Braunschweig
    Der Oberbürgermeister
    Platz der Deutschen Einheit 1
    38100 Braunschweig
  • Wenn Sie eine allgemeine Fachfrage an die Verwaltung der Stadt Braunschweig haben, verwenden Sie bitte NICHT das anliegende Formular, sondern richten Ihre Frage elektronisch an stadtbraunschweigde oder auf dem Postweg an die oben genannte Adresse.

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