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Ehrenamtskarte

Bürgerschaftliches Engagement ist unverzichtbar. Deshalb möchte die Stadt Braunschweig freiwillig engagierten Personen Wertschätzung und Dank ausdrücken. Mit der neuen Ehrenamtskarte (E-Karte) kommen Sie in den Genuss vielfältiger Vergünstigungen. Ob Sport, Kultur oder Freizeit - die Bereiche, in denen Sie die Karte einsetzen können, sind vielfältig.

Beschreibung

Unabhängig von Ihrem Wohnort erhalten Inhaberinnen und Inhaber der E-Karte aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und seinen Städten und Gemeinden in ganz Niedersachsen vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art. Mit der Vergabe der E-Karte möchte die Stadt Braunschweig bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches "Dankeschön" für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.

Welche Merkmale bestimmen das freiwillige Engagement/Ehrenamt?

  • Es ist freiwillig (in Abgrenzung zur vertraglich festgelegten und unabhängigen Erwerbsarbeit).
  • Es ist unentgeltlich (im Gegensatz zur bezahlten Arbeit, Auslagenerstattung unschädlich, allerdings keine Bezahlung von Zeit und Mühe).
  • Es findet in einem organisatorischen Rahmen statt (in Abgrenzung zur spontanen Hilfeleistung und zu informellen Systemen, wie Familie und Verwandtschaft).
  • Es findet möglichst kontinuierlich statt (in Abgrenzung zu einmaliger und kurzfristiger Hilfe).

Wer kann die E-Karte bekommen?

Die E-Karte kann erhalten, wer

  • sich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr
  • seit mindestens 3 Jahren oder seit dem Bestehen einer Organisation
  • ohne Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht
  • in einer Organisation in Braunschweig ehrenamtlich engagiert und
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 18 Jahre alt ist.

Inhaberinnen und Inhaber der Juleica sind auch zur Beantragung der Ehrenamtskarte berechtigt.

Was bedeutet ohne Aufwandsentschädigung?

Die Stadt Braunschweig berücksichtigt bei der Vergabe der E-Karte nur diejenigen Antragstellerinnen und Antragsteller, die für ihr Ehrenamt keine Bezahlung erhalten, die über die Erstattung von tatsächlichen Kosten (z. B. Telefonkosten, Porto) hinausgeht.

Was muss ich tun, um die E-Karte zu erhalten?

Bewerber können die Ehrenamtskarte nur online über ein Formular auf dem FreiwilligenServer Niedersachsen beantragen.

Welche Vergünstigungen sind mit der E-Karte verbunden?

Inhaberinnen und Inhaber der E-Karte können in ganz Niedersachsen und Bremen eine Reihe von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören günstige Eintrittspreise für kulturelle und sportliche Veranstaltungen, ebenso wie für Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Die Liste der aktuellen Vergünstigungen kann im Internet unter www.freiwilligenserver.de eingesehen werden.

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