Realverbandsaufsicht
Der Fachbereich Zentrale Dienste ist die Aufsichtsbehörde für Realverbände.
Beschreibung
Die Aufsicht ist eine reine Rechtsaufsicht, deren Umfang sich nach dem Nds. Realverbandsgesetz und den Satzungen der Realverbände richtet.
Der Fachbereich Zentrale Dienste ist die Aufsichtsbehörde für Realverbände.
Die Aufsicht ist eine reine Rechtsaufsicht, deren Umfang sich nach dem Nds. Realverbandsgesetz und den Satzungen der Realverbände richtet.