Schadenersatzansprüche gegen die Stadt Braunschweig

Ansprechpartner bei Schadenersatzansprüchen gegen die Stadt Braunschweig für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist der Fachbereich Zentrale Dienste.

Beschreibung

In allen Haftpflichtfällen, in denen gegenüber der Stadt Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden sollen, z. B. aus Amtspflichtverletzungen (z. B. fehlerhaftes Kfz-Kennzeichen), aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (z. B. herabfallende Äste, umgestürzte Verkehrsschilder oder lockere Gehwegplatten) oder aus Schäden mit städtischen Kfz, sind diese an den Fachbereich Zentrale Dienste der Stadt Braunschweig zu richten.

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