Zustimmung für Plakatierungen
Beschreibung
Das Anbringen von Plakaten auf Flächen, die von öffentlichen Straßen oder Anlagen aus sichtbar sind, bedarf nach schriftlicher Einverständniserklärung des jeweiligen Grundstückseigentümers respektive durch die Verfügungsberechtigte der Zustimmung durch die Stadt Braunschweig.