Meldepflicht für Ausländervereine
Informationen zur Meldepflicht von Ausländervereinen (Gründung, Auflösung, Satzungsänderungen usw.)
Beschreibung
Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend ausländische Staatsangehörige sind, oder Vereine mit Sitz im Ausland, deren Organisation oder Tätigkeit sich auf die Bundesrepublik Deutschland erstreckt, sind nach dem Vereinsgesetz meldepflichtig. Sie müssen der Ordnungsbehörde die Gründung, Auflösung und jede Satzungsänderung mitteilen. Auch Veränderungen der Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder oder der zur Vertretung berechtigten Personen sind meldepflichtig.