Abgemeldete Kfz

Informationen zu abgemeldeten Kfz, die auf öffentlichen Straßen abgestellt wurden.

Beschreibung

Das Abstellen von nicht mehr zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen (ohne Kennzeichen, ohne Zulassungsplakette oder mit Saisonkennzeichen außerhalb des Zulassungszeitraums) auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist verboten.

Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Eigentümers abgeschleppt und verwertet. Darüber hinaus wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, und für den Zeitraum des unerlaubten Abstellens wird eine Sondernutzungsgebühr erhoben.

Bürger können abgemeldete Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen abgestellt wurden, melden (telefonisch, schriftlich, persönlich oder per E-Mail). Bitte geben Sie folgende Informationen an:

  • Fahrzeugtyp, Hersteller
  • Farbe
  • Kennzeichen (sofern vorhanden)
  • Standort (Straße und Hausnummer)
  • Datum, an welchem Sie das Fahrzeug bemerkt haben

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise