Waffenbesitzkarte (grün), Beantragung Standard-

Wenn Sie als einzelne Person Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

Beschreibung

Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen/-teilen ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich.

Sofern eine WBK vorhanden ist, können weitere Schusswaffen eingetragen werden. 

Vor dem Erwerb bestimmter Waffen ist es erforderlich, eine Erlaubnis zum Erwerb dieser Waffe, einen sog. Voreintrag, zu beantragen. Nur mit dem Voreintrag ist es dann möglich, bei einem Waffenhändler/-hersteller die Waffe zu erwerben. Der Voreintrag wird für die Dauer eines Jahres erteilt. 

Die grüne WBK und der Voreintrag können separat online beantragt werden. 

Details

Kontakt

Downloads / Links

Erläuterungen und Hinweise