Waffenbesitzkarte (grün), Beantragung Standard-

Beschreibung

Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen/-teilen ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich.

Sofern eine Waffenbesitzkarte vorhanden ist, können weitere Schusswaffen eingetragen werden. 

Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe (ein sogenannter Voreintrag) wird für die Dauer eines Jahres erteilt.

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