Schusswaffen/-teilen und Munition, Eintragung/ Erwerb von
Beschreibung
Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen/-teilen erwirbt, ist nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, dies der Waffenbehörde anzuzeigen.
Der Erwerb ist innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen und die Waffenbesitzkarte zwecks Eintragung/Austragung vorzulegen.
Munition
Auch für den Erwerb und Besitz von Munition für die eingetragenen Schusswaffen wird eine Erlaubnis benötigt. Die Munitionserwerbserlaubnis kann gleichzeitig mit dem Eintrag der erlaubnispflichtigen Schusswaffe/n beantragt werden.