Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

Erlaubnis zum Umgang mit Explosivstoffen im privaten Bereich.

Beschreibung

Zum Umgang mit Sprengstoffen im privaten Bereich, z. B. Vorderladerschießen, Böllern oder Wiederladen von Munition, ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich.

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis:

  • die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung und Prüfung bei einem staatlich anerkannten Lehrgangsträger.
    (Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Braunschweig)
  • der Nachweis eines Bedürfnisses, z. B. als Vorderlader- oder Böllerschütze oder Wiederlader
  • die Überprüfung und Feststellung der persönlichen Zuverlässigkeit durch die Behörde, soweit nicht vor max. 12 Monaten bereits im Zusammenhang mit der Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgt.
  • die Vollendung des 21. Lebensjahrs

Die Erlaubnis berechtigt zum Erwerb und Umgang mit einer von der Behörde festgelegten Menge Sprengstoff. Jeder Erwerb von Sprengstoff wird mit Mengenangabe in das Dokument eingetragen.

Die Erlaubnis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und kann anschließend drei Mal verlängert werden. Nach 20 Jahren ist eine Neuerteilung erforderlich. Vor jeder Verlängerung werden Bedürfnis und Zuverlässigkeit erneut überprüft.

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