Europäischer Feuerwaffenpass

Zur Mitnahme erlaubnispflichtiger Schusswaffen in das EU-Ausland benötigen Sie den Europäischen Feuerwaffenpass.

Beschreibung

Um erlaubnispflichtige Waffen zu Jagdaufenthalten oder Schießsportveranstaltungen innerhalb der EU transportieren zu dürfen, benötigen Sie für Ihre Waffen den Europäischen Feuerwaffenpass. In den EFP können bis zu zehn bereits auf einer Waffenbesitzkarte des Antragstellers vermerkte Waffen eingetragen werden. Die Ausstellung kann erfolgen, wenn der Antragsteller ein Bedürfnis für eine Mitnahme der Waffen ins Ausland, z. B. in Form einer Einladung zu einer Veranstaltung nachweist. Der Feuerwaffenpass hat je nach eingetragener Waffenkategorie eine Gültigkeit von fünf bzw. zehn Jahren und kann anschließend verlängert werden.

Hinweis:
Bitte sehen Sie von Sachstandsabfragen und Fragen zur voraussichtlichen Bearbeitungszeit ab, da diese die Bearbeitung der eigentlichen Anträge verzögern und insgesamt zu längeren Wartezeiten führen.

Bitte warten Sie im Interesse einer zügigen Bearbeitung bei bereits gestellten Anträgen auf Rückmeldung des Sachbearbeiters bzw. der Sachbearbeiterin.

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