Fischereischein

Alle Informationen zum Fischereischein und zum Fischereierlaubnisschein.

Beschreibung

Der Fischereischein ist ein Nachweis über Fachkenntnisse in Bezug auf Fischfang. Der Fischereierlaubnisschein ist die Erlaubnis des Fischereiberechtigten, dass eine Person in einem bestimmten Gewässer Fische fangen darf. Wer in einem Binnengewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, Fische fangen möchte, muss einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie einen Fischereierlaubnisschein für dieses Gewässer mitführen. Der Fischereierlaubnisschein wird vom Fischereiberechtigten ausgestellt. Bei Anwesenheit des Fischereiberechtigten oder einer von ihm beauftragten Person ist kein Fischereierlaubnisschein notwendig. Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines und die Ausstellung eines Fischereierlaubnisscheines ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.

Hinweis:
Bitte sehen Sie von Sachstandsabfragen und Fragen zur voraussichtlichen Bearbeitungszeit ab, da diese die Bearbeitung der eigentlichen Anträge verzögern und insgesamt zu längeren Wartezeiten führen.

Bitte warten Sie im Interesse einer zügigen Bearbeitung bei bereits gestellten Anträgen auf Rückmeldung des Sachbearbeiters bzw. der Sachbearbeiterin.

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