Fischerprüfung: Abnahme

Beschreibung

Für den Fischereischein ist unter anderem der Nachweis über eine abgelegte Fischerprüfung oder Prüfung als Berufsfischer erforderlich. Die Fischerprüfung wird bei anerkannten Angelsportvereinen bzw. dem Landessportfischerverband Niedersachsen (LSFV) abgenommen.

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