Jagderlaubnis: Mitteilung

Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen

Behörde folgendes mit:

* die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),

* das E

Beschreibung

Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit:

  • die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),
  • das Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 Bundesjagdgesetz,
  • Einziehung bzw. Entziehung des Jagdscheins,
  • Verbot der Jagdausübung.

Erläuterungen und Hinweise