Hunde: Sachkundenachweis

Beschreibung

Seit Juli 2013 müssen alle Hundehalter ihre Sachkunde im Umgang mit Hunden nachweisen. Die Sachkundeprüfung wird von Hundeschulen und Tierärzten abgenommen, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten anerkannt wurden. Entsprechende Listen werden unter der Seite des Ministeriums www.ml.niedersachsen.de zur Verfügung gestellt. 

Hundehalter, die nachweislich innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Beginn der Hundehaltung einen Hund mindestens 2 Jahre ununterbrochen gehalten haben, gelten grundsätzlich als sachkundig und brauchen die Prüfung nicht abzulegen (Nachweis z. B. durch Hundesteuerbescheid, Versicherungsbescheinigung). 

Ebenso gelten bestimmte Personenkreise als sachkundig: z. B. Tierärzte, Hundehalter, die Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnehmen oder eine solche Prüfung bereits erfolgreich abgelegt haben bzw. Halter von Blindenführhunden oder Behindertenbegleithunden (§ 3 NHundG).

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