Schusswaffen/-teilen und Munition an Personen, Austragung/Überlassung von

Beschreibung

Erlaubnispflichtige Schusswaffen/-teilen und Munition dürfen nur an berechtigten Personen überlassen werden.

Wenn Schusswaffen oder Waffenteile überlassen werden, ist dies innerhalb von 2 Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. 

Bemerkung
Die Überlassung/en ist/sind im Europäischen Feuerwaffenpass einzutragen.

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