Schusswaffen/-teilen und Munition an Personen, Austragung/Überlassung von
Beschreibung
Erlaubnispflichtige Schusswaffen/-teilen und Munition dürfen nur an berechtigten Personen überlassen werden.
Wenn Schusswaffen oder Waffenteile überlassen werden, ist dies innerhalb von 2 Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.
Bemerkung
Die Überlassung/en ist/sind im Europäischen Feuerwaffenpass einzutragen.