Bußgeld, Antrag auf Ratenzahlung

Bußgelder können in bestimmten Fällen auf Antrag in Raten gezahlt werden.

Beschreibung

Wer nachweislich nicht in der Lage ist, ein Bußgeld zu begleichen, kann einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Bei einem Verwarnungsgeld kann keine Ratenzahlung gewährt werden.

Details

Kontakt

Downloads / Links

Erläuterungen und Hinweise